Alles aus einer Hand.

Wir schnüren Ihr persönliches Pflegepaket - und kümmern uns um Anträge und Abrechnung mit den Kassen.

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Grundpflege

  • Körperpflege, Duschen & Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Essen & Trinken
  • Mobilisation & Lagerung
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Behandlungspflege

  • Medikamente richten & verabreichen
  • Injektionen & Blutzuckermessung
  • Moderne Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
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Hauswirtschaft

  • Einkaufen & Besorgungen
  • Frische Mahlzeiten zubereiten
  • Wohnungsreinigung
  • Wäsche waschen & bügeln
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Betreuung & Begleitung

  • Spaziergänge & Arztbegleitung
  • Vorlesen, Spiele, Gespräche
  • Demenzbetreuung
  • Über Entlastungsbetrag (125 €/Monat) abrechenbar
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Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen eine Pause? Wir übernehmen - stundenweise, tageweise oder im Urlaub. Bis zu 6 Wochen pro Jahr, bezahlt von der Pflegekasse.

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Beratung

  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
  • Hilfe bei Pflegegrad-Anträgen
  • Tipps zu Hilfsmitteln & Wohnraumanpassung

Persönliches Angebot anfragen

Häufige Fragen.

Kurz beantwortet - für alles Weitere sind wir am Telefon für Sie da.

Was kostet die Pflege - und wer bezahlt das?

Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Großteil der Kosten. Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Was im Einzelfall übrig bleibt, rechnen wir Ihnen vor dem Start transparent vor - ohne versteckte Kosten.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was nun?

Kein Problem - wir unterstützen Sie beim Antrag bei der Pflegekasse und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor. Bis zur Entscheidung finden wir eine Übergangslösung.

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

Nach dem Beratungsgespräch meist innerhalb weniger Tage - in dringenden Fällen auch schneller. Rufen Sie uns einfach an: 04131 263430.

Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

Wir arbeiten mit fester Bezugspflege: Zu Ihnen kommt ein kleines, festes Team - keine ständig wechselnden Gesichter.

Was ist der Entlastungsbetrag von 125 €?

Jeder Person mit Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) stehen monatlich 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, etwa für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Der Betrag verfällt nicht sofort und kann angespart werden. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Übernehmen Sie auch nur Hauswirtschaft oder Betreuung?

Ja, auch ohne pflegerische Versorgung. Einkaufen, Kochen, Reinigung oder Alltagsbegleitung können Sie einzeln buchen und in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Was passiert beim Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir kommen zu Ihnen, geben praktische Tipps für den Pflegealltag und bestätigen den Besuch gegenüber der Pflegekasse. Das Ganze ist eine Unterstützung für Sie, keine Kontrolle.

Wie funktioniert die Verhinderungspflege?

Wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub brauchen, springen wir ein: stundenweise, tageweise oder bis zu 6 Wochen im Jahr. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Beim Antrag helfen wir Ihnen.

Sind Sie auch abends und am Wochenende da?

Unsere Touren laufen an 365 Tagen im Jahr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Für unsere Patientinnen und Patienten sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Können wir die Leistungen später anpassen?

Jederzeit. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, passen wir den Pflegeplan gemeinsam mit Ihnen an, ob mehr Unterstützung oder weniger. Ein Anruf genügt.

📞 04131 263430 ✉️ E-Mail